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Über Uns

Die Webseite isb.church repräsentiert einen Zusammenschluss der Informationssicherheitsbeauftragten und Sicherheitsexperten der NRW (Erz-)Bistümer in der Arbeitsgruppe "NRW-ISB-AG". Wir bearbeiten Fragestellungen der Informationssicherheit, um einen angemessenen Schutz unserer Informationen zu gewährleisten.

Da wir alle in gleicherweise Antworten auf diese Fragen finden müssen, arbeiten wir zusammen an Handlungsempfehlungen und Maßnahmen die zur Risikobekämpfung und Verbesserung der Sicherheit beitragen sollen. In regelmäßigen Treffen zur Informationssicherheit werden die gemeinsamen Herausforderungen der Bistümer bearbeitet, um mit dem vorhandenem Wissen und bereits gesammelten Erfahrungen möglichst effizient Lösungen zu entwickeln. Durch den Austausch an Informationen und die Vereinheitlichung von Risikobewertungen und Handlungsempfehlungen werden Synergieeffekte erzeugt und Maßnahmen mit einer größeren Akzeptanz und einem höheren Wirkungsgrad erstellt. Neben der kontinuierlichen Zusammenarbeit, werden kurzfristig auftretende Probleme und Risiken in der Gruppe behandelt.

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Informationssicherheit, IT-Sicherheit oder Datenschutz – Was ist der Unterschied?

Datenschutz ist ein Begriff welcher, sich auf den Schutz von personenbezogenen Daten bezieht. IT-Sicherheit und Informationssicherheit sind Begriffe, die sich auf den Schutz von Informationen beziehen, aber sie haben leicht unterschiedliche Schwerpunkte. 

Informationssicherheit:

  • Hat einen breiteren Ansatz und bezieht sich nicht nur auf IT. Es umfasst auch physische Dokumente, menschliches Verhalten und rechtliche Prozesse einer Organisation eines Unternehmens.
  • Geht über die rein technologischen Aspekte hinaus und betrachtet Risiken umfassender, einschließlich menschlichem Fehlverhalten und organisatorischen Prozessen.

IT-Sicherheit:

  • Konzentriert sich hauptsächlich auf den Schutz von Informationstechnologien wie Computern, Software und Netzwerken.
  • Beschäftigt sich mit Bedrohungen wie unbefugtem Zugriff, Viren und Malware.

Datenschutz:

  • Aufgabe des Datenschutzes ist es, die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten bei der Verarbeitung dieser Daten zu schützen.

In der Praxis werden die Begriffe oft austauschbar verwendet, aber Informationssicherheit kann als umfassenderer Begriff betrachtet werden, der auch nicht-technologische Aspekte einschließt. Beide sind wichtig, um sicherzustellen, dass Informationen sicher und geschützt sind.

Informationssicherheit bezieht sich nicht nur auf IT

Anders, als es in der heutigen Wahrnehmung oftmals gesehen wird, ist Informationssicherheit nicht nur in der elektronischen Kommunikation von Bedeutung, sondern auch im Umgang mit analogen Medien und im persönlichen Gespräch. Grundsätzliches Ziel der Informationssicherheit ist es, die Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität von Informationen zu gewährleisten. Insbesondere im Umgang mit analogen Medien (z.B. Papierausdrucken oder Briefen), sowie im persönlichen Gespräch ist daher bei vertraulichen Informationen jederzeit Achtsamkeit geboten.

Folgende Prinzipien sind zu beachten: Vertrauliche Daten müssen vor unbefugter Einsichtnahme, aber auch vor unbefugten Änderungen geschützt sein. Daher sollten z.B. bei offenem leerem Büro vertrauliche Unterlagen nicht unverschlossen liegen gelassen werden. Sofern man selbst ein Einzelbüro hat, sollte die Bürotür bei Abwesenheit grundsätzlich abgeschlossen werden. Vertrauliche analoge Unterlagen sollten zudem grundsätzlich nur im verschlossenen, blickdichten Umschlag über die Hauspost verschickt werden. Bei der mobilen Arbeit an öffentlich zugänglichen Orten (z.B. im Zug), ist darauf zu achten, dass vertrauliche Unterlagen nicht von unbefugten Personen angesehen werden können.

Besondere Achtsamkeit ist auch in Gesprächen mit Kollegen, Freunden oder Bekannten geboten. In angeregten Diskussionen sind vertrauliche Informationen schnell an Unbefugte ausgeplaudert. Weiterhin sollten vertrauliche Themen nur an dazu geeigneten Orten bei verschlossener Tür, z.B. im eigenen Büro oder einem Sitzungszimmer besprochen werden. Ungeeignet sind beispielsweise ein Großraumbüro, der Flur, die Kantine und generell öffentlich zugängliche Orte an denen nicht ausgeschlossen werden kann, dass unbefugte Personen mithören.

Ein weiterer Aspekt der analogen Informationssicherheit ist die Verfügbarkeit, wobei hier einerseits die Zugänglichkeit zu den analogen Daten, aber auch die Sicherung gegen Diebstahl oder Zerstörung (z.B. Brand, Wasserschaden) gemeint sind. Vertrauliche Unterlagen sollten beispielsweise stets verschlossen und – zumindest bei wichtigen Dokumenten, die ausschließlich analog vorliegen – in mindestens zwei Ausfertigungen an unterschiedlichen Orten aufbewahrt werden.