Anders, als es in der heutigen Wahrnehmung oftmals gesehen wird, ist Informationssicherheit nicht nur in der elektronischen Kommunikation von Bedeutung, sondern auch im Umgang mit analogen Medien und im persönlichen Gespräch. Grundsätzliches Ziel der Informationssicherheit ist es, die Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität von Informationen zu gewährleisten. Insbesondere im Umgang mit analogen Medien (z.B. Papierausdrucken oder Briefen), sowie im persönlichen Gespräch ist daher bei vertraulichen Informationen jederzeit Achtsamkeit geboten.
Folgende Prinzipien sind zu beachten: Vertrauliche Daten müssen vor unbefugter Einsichtnahme, aber auch vor unbefugten Änderungen geschützt sein. Daher sollten z.B. bei offenem leerem Büro vertrauliche Unterlagen nicht unverschlossen liegen gelassen werden. Sofern man selbst ein Einzelbüro hat, sollte die Bürotür bei Abwesenheit grundsätzlich abgeschlossen werden. Vertrauliche analoge Unterlagen sollten zudem grundsätzlich nur im verschlossenen, blickdichten Umschlag über die Hauspost verschickt werden. Bei der mobilen Arbeit an öffentlich zugänglichen Orten (z.B. im Zug), ist darauf zu achten, dass vertrauliche Unterlagen nicht von unbefugten Personen angesehen werden können.
Besondere Achtsamkeit ist auch in Gesprächen mit Kollegen, Freunden oder Bekannten geboten. In angeregten Diskussionen sind vertrauliche Informationen schnell an Unbefugte ausgeplaudert. Weiterhin sollten vertrauliche Themen nur an dazu geeigneten Orten bei verschlossener Tür, z.B. im eigenen Büro oder einem Sitzungszimmer besprochen werden. Ungeeignet sind beispielsweise ein Großraumbüro, der Flur, die Kantine und generell öffentlich zugängliche Orte an denen nicht ausgeschlossen werden kann, dass unbefugte Personen mithören.
Ein weiterer Aspekt der analogen Informationssicherheit ist die Verfügbarkeit, wobei hier einerseits die Zugänglichkeit zu den analogen Daten, aber auch die Sicherung gegen Diebstahl oder Zerstörung (z.B. Brand, Wasserschaden) gemeint sind. Vertrauliche Unterlagen sollten beispielsweise stets verschlossen und – zumindest bei wichtigen Dokumenten, die ausschließlich analog vorliegen – in mindestens zwei Ausfertigungen an unterschiedlichen Orten aufbewahrt werden.